Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge
Nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erben die Verwandten bzw. in erster Linie die Kinder des Erblassers. Adoptivkinder werden wie leibliche Abkömmlinge behandelt. Stiefkinder die mit
dem Erblasser nicht blutsverwandt sind, haben keinen Anspruch auf das Erbe.
Eine Ehe wird im Normalfall in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt, in diesem Fall erhält der Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Kinder und Ehepartner erben durch den sogenannten
Pflichtteilanspruch immer mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs, auch dann, wenn ein Testament vorhanden ist.
Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten,Cousin/Cousine
Die Erbfolge wird durch das sogenannte Repräsentationsprinzip bestimmt. Das Erbe wird also zuerst unter allen Erben der ersten Ordnung aufgeteilt. Erst wenn kein Erbe erster Ordnung mehr da ist,
erben die Verwandten zweiter Ordnung. D.h. auch wenn nur ein Kind, Enkel oder Urenkel vorhanden ist, geht das gesamte Vermögen an ihn. Erben zweiter und dritter Ordnung gehen in diesem Fall leer
aus.
Weitere Regelungen
Das Erbrecht eines verstorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über.
Der Ehepartner erhält ein Viertel der Erbschaft sowie die zum Haushalt gehörenden Gegenstände, wenn Erben erster Ordnung vorhanden sind. Im Falle der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil um ein Viertel.
Der Ehepartner erbt im Falle der Gütertrennung bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, bei drei oder mehr Kindern nur zu einem Viertel.
Wenn kein Verwandter mehr lebt, oder das Erbe von allen Erbberechtigten ausgeschlagen wird, erbt der Staat.
Das Erbe ausschlagen
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie dies innerhalb von sechs Wochen nach erhaltener Nachricht der Erbschaft. Tun Sie dies nicht, erben Sie den Nachlass samt Schulden. Ist ein
Testament vorhanden, beginnt die Frist mit Eröffnung des Testaments, durch die Sie vom Erbe in Kenntnis gesetzt werden.