Erdbestattung

 

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg. Der Verstorbene wird hierbei zur Trauerfeier in einer mit Blumen und Kränzen geschmückten Trauerhalle oder Kapelle aufgebahrt und anschließend in einem Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt. Auf dem Weg zum Grab gibt die Trauergemeinde dem Verstorbenen das letzte Geleit. Nach dem Segnen des Grabes wird der Sarg der Erde übergeben.

 

 

Was ist ein Reihengrab?

Reihengräber sind der Reihe nach angelegte Einzelgrabstellen. Sie werden der Reihe nach belegt und können nicht selbst ausgewählt werden. Anders als bei einem Wahlgrab besteht hier keine Möglichkeit eine Doppelgrabstelle zu erwerben. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab aufgelöst und kann nicht nachgekauft werden.

 


Was ist ein Wahlgrab?

 

Wahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstellen. Ein Wahlgrab kann im gegensatz zu einem Reihengrab nach Ablauf des Nutzungsrechts für einen bestimmten Zeitraum weiter erworben werden. In einer Einzel- Wahlgrabstelle können eine Erdbestattung sowie vier Urnenbeisetzungen stattfinden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist es möglich eine weitere Erdbestattung durchzuführen. Wahlgräber können auch vorsorglich erworben werden.